Im Saarland gibt es ein Förderprogramm zur Unterstützung der Installation und Nutzung von Photovoltaikanlagen sowie stationären Batteriespeichersystemen. Das Ziel ist es, die Energieeffizienz zu steigern und den CO2-Ausstoß zu reduzieren. Die Förderung umfasst sowohl natürliche als auch juristische Personen, Vereine, Kommunen und Stadtwerke.
Es werden verschiedene Arten von Speichersystemen mit einer Kapazität von 3 bis 30 Kilowattstunden unterstützt. Die Antragstellung muss im Saarland erfolgen und es darf nur ein Speichersystem pro Gebäude gefördert werden. Die Förderung gilt bis zum 15.10.2020.
Voraussetzungen für die Förderung
Um für die Förderung im Saarland in Frage zu kommen, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Dazu gehören die Installation von stationären Speichersystemen mit einer bestimmten Brutto-Speicherkapazität und einem Autarkiegrad von mindestens 50 Prozent. Es müssen auch vorhandene oder neu errichtete stationäre Stromquellen wie Solaranlagen oder kleine Windkraftanlagen vorhanden sein. Die Stromspeicher müssen eine Zeitwertersatzgarantie von mindestens 7 Jahren haben. Darüber hinaus muss die ordnungsgemäße Inbetriebnahme der Anlage von einem Fachmann durchgeführt und bestätigt werden.
Förderungsvoraussetzungen
- Installation von stationären Speichersystemen
- Mindestens 50 Prozent Autarkiegrad
- Vorhandene oder neu errichtete stationäre Stromquellen
- Zeitwertersatzgarantie von mindestens 7 Jahren
- Inbetriebnahmebestätigung durch Fachmann
Um von der Förderung im Saarland profitieren zu können, müssen Hausbesitzer oder Betreiber von Gewerbeimmobilien stationäre Speichersysteme installieren. Diese Speichersysteme müssen eine bestimmte Brutto-Speicherkapazität haben und einen Autarkiegrad von mindestens 50 Prozent erreichen. Darüber hinaus müssen vorhandene oder neu errichtete stationäre Stromquellen wie Solaranlagen oder kleine Windkraftanlagen vorhanden sein, um die Energie für den Speicher zu generieren.
Ein weiteres wichtiges Kriterium für die Förderung ist die Zeitwertersatzgarantie der Stromspeicher. Die Garantie muss mindestens 7 Jahre betragen, um sicherzustellen, dass die Speichersysteme eine angemessene Lebensdauer haben. Zusätzlich zur Garantie müssen die Speichersysteme von einem Fachmann ordnungsgemäß installiert und in Betrieb genommen werden. Dieser Fachmann muss die Inbetriebnahme bestätigen, um die Förderung zu erhalten.
Grundförderung und Bonusförderung
Im Rahmen der Förderung im Saarland gibt es sowohl eine Grundförderung als auch eine Bonusförderung. Die Grundförderung beträgt bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben und wird für einen Autarkiegrad von mindestens 50 Prozent gewährt. Zusätzlich kann durch die Bonusförderung ein höherer Autarkiegrad von 60 Prozent oder 68 Prozent gefördert werden. Die Bonuszahlungen betragen bis zu 10 Prozent bzw. 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Förderhöhe liegt bei 30.000 Euro. Die Bonusförderung kann frühestens nach einem Betriebs- bzw. Abrechnungsjahr und spätestens nach 18 Monaten nach Inbetriebnahme beantragt werden.
Zuwendungsfähige Ausgaben:
Für die Berechnung der Förderhöhe werden die zuwendungsfähigen Ausgaben herangezogen. Dabei handelt es sich um die Gesamtkosten für die Anschaffung und Installation der Photovoltaikanlage und des Speichersystems. Zu den zuwendungsfähigen Ausgaben zählen auch die Kosten für den Netzanschluss und die notwendigen Umbau- oder Erweiterungsmaßnahmen am Gebäude. Nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gehören hingegen Kosten für die Wartung und Instandhaltung der Anlage sowie Kosten für den Ersatz von Batterien oder anderen Komponenten.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen durch Rechnungen oder Kostenvoranschläge nachgewiesen werden. Es ist empfehlenswert, sich vor Beginn des Projekts bei der Förderstelle über die genauen Anforderungen für den Nachweis der zuwendungsfähigen Ausgaben zu informieren. Die Förderung wird in der Regel in Form eines Zuschusses gewährt und wird nach Abschluss der Baumaßnahmen und Vorlage der erforderlichen Unterlagen ausgezahlt.
Förderung | Autarkiegrad | Bonuszahlung | Förderhöhe |
---|---|---|---|
Grundförderung | 50 % | – | Bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben |
Bonusförderung | 60 % | Bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Ausgaben | Bis zu 45 % der zuwendungsfähigen Ausgaben |
Bonusförderung | 68 % | Bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben | Bis zu 55 % der zuwendungsfähigen Ausgaben |
Die Förderung im Saarland bietet somit attraktive finanzielle Unterstützung für den Ausbau von Photovoltaikanlagen und Speichersystemen. Der Autarkiegrad spielt dabei eine zentrale Rolle und kann durch die Bonusförderung zusätzlich erhöht werden. Mit der Förderung werden sowohl private als auch gewerbliche Projekte gefördert, die einen Beitrag zur Energieeffizienz und zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes leisten.
Einspeisevergütung nach dem EEG
Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist ein wesentlicher Anreiz für Betreiber von Photovoltaikanlagen. Sie ermöglicht es ihnen, den selbst erzeugten Solarstrom ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen und dafür eine finanzielle Vergütung zu erhalten. Die Höhe der Einspeisevergütung variiert je nach Größe der Anlage und wird in Cent pro Kilowattstunde festgelegt. Aktuell liegen die Vergütungssätze zwischen 6,20 Cent und 8,60 Cent pro Kilowattstunde.
Die Einspeisevergütung wird über einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt, was langfristige Planungssicherheit bietet. Sie spielt somit eine entscheidende Rolle bei der Wirtschaftlichkeit von Photovoltaikanlagen. Durch die Einspeisevergütung wird es möglich, die Investitionen in die Anlage über die Jahre hinweg zu amortisieren und einen finanziellen Gewinn zu erzielen.
Es ist wichtig zu beachten, dass es Änderungen im EEG gibt, die Auswirkungen auf die Einspeisevergütung haben können. Ab dem 14. September 2022 wird beispielsweise die sogenannte 70%-Regelung für das Einspeisen von Strom für Neuanlagen bis 25 kW abgeschafft. Weitere Anpassungen des EEG können sich auf die Vergütungssätze oder andere Aspekte der Einspeisevergütung auswirken. Betreiber von Photovoltaikanlagen sollten daher die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen im Blick behalten.
Vergleich der Einspeisevergütungssätze nach Leistungsklassen
Leistungsklasse | Vergütungssatz |
---|---|
bis 10 kW | 8,60 Cent/kWh |
über 10 kW bis 40 kW | 8,21 Cent/kWh |
über 40 kW bis 100 kW | 6,77 Cent/kWh |
über 100 kW bis 1 MW | 6,49 Cent/kWh |
Die Tabelle zeigt einen Vergleich der Einspeisevergütungssätze nach verschiedenen Leistungsklassen. Je größer die Leistung der Photovoltaikanlage ist, desto niedriger ist in der Regel der Vergütungssatz. Dies bedeutet, dass Anlagenbetreiber mit kleineren Anlagen eine höhere Einspeisevergütung erhalten und somit in der Regel schneller ihre Investitionskosten decken können. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Vergütungssätze regelmäßig angepasst werden und sich daher ändern können.
Weitere Förderungen und Zuschüsse
Neben der Photovoltaik-Förderung im Saarland gibt es auch weitere Förderungen und Zuschüsse auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Diese zusätzlichen Förderungen und Zuschüsse können den finanziellen Anreiz für den Ausbau von Photovoltaikanlagen weiter erhöhen und helfen, die Energiewende voranzutreiben.
Eine wichtige Form der Förderung ist die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Durch dieses Gesetz erhalten Betreiber von Photovoltaikanlagen eine finanzielle Vergütung für den ins öffentliche Stromnetz eingespeisten Solarstrom. Die Höhe der Einspeisevergütung variiert je nach Größe der Anlage und liegt aktuell zwischen 6,20 Cent und 8,60 Cent pro Kilowattstunde. Die Einspeisevergütung wird über einen Zeitraum von 20 Jahren gezahlt und bietet eine langfristige Einkommensquelle für Anlagenbetreiber.
Ein weiteres Förderprogramm ist das KfW Förderungsprogramm 270. Dieses Programm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet günstige Kredite für den Kauf und die Installation von Photovoltaikanlagen. Die Kredite können von Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen beantragt werden und bieten attraktive Konditionen sowie eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit.
Beispiel einer regionalen Förderung:
Förderprogramm | Förderhöhe | Zielgruppe |
---|---|---|
Förderprogramm Stadtwerke Saarbrücken | 30% der Investitionskosten | Privatpersonen, Unternehmen, Vereine |
Landesförderprogramm Photovoltaik Rheinland-Pfalz | 50 Euro pro installiertem Kilowattpeak | Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen |
Regionale Förderung des Energieversorgers Energie SaarLorLux | Bis zu 500 Euro pro installiertem Kilowattpeak | Privatpersonen, Unternehmen |
Zusätzlich zu diesen allgemeinen Förderprogrammen können auch einzelne Städte, Kommunen und Energieunternehmen spezifische Förderungen oder Rabatte auf den Kauf von Photovoltaikanlagen und Speichern anbieten. Es lohnt sich daher, sich bei der eigenen Stadtwerke oder dem örtlichen Energieversorger nach möglichen regionalen Förderungen zu erkundigen.
Beratung und Steuervorteile
Neben der finanziellen Förderung gibt es auch Unterstützung in Form von Beratungsangeboten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet eine Förderung für eine Vor-Ort-Beratung durch einen zertifizierten Energieberater. Diese Beratung wird mit 80 Prozent des Beratungshonorars bezuschusst. Durch die Energieberatung erhalten Privatpersonen und Unternehmen wertvolle Informationen und Ratschläge zur optimalen Nutzung von Photovoltaikanlagen und zur Verbesserung der Energieeffizienz.
Zusätzlich werden Steuervorteile für private Photovoltaikanlagen gewährt. Ab dem 01. Januar 2023 entfällt die Einkommensteuer auf die Erlöse aus der Einspeisevergütung. Dies bedeutet, dass die erzielten Einnahmen steuerfrei sind und somit die finanzielle Belastung reduziert wird. Des Weiteren wird die Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen auf null gesetzt, um bürokratische Hürden abzubauen und die Nutzung von Photovoltaik zu erleichtern.
Der KfW-Effizienzhaus-Standard bietet indirekte Fördermöglichkeiten für Photovoltaikanlagen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Durch den Einsatz von Photovoltaikanlagen kann der Energiebedarf eines Gebäudes reduziert werden, was zu einer Einstufung als KfW-Effizienzhaus führen kann. Dies ermöglicht den Zugang zu günstigen Krediten und weiteren Fördermöglichkeiten.
FAQ
Gibt es im Saarland eine Förderung für Photovoltaikanlagen?
Ja, im Saarland gibt es ein Förderprogramm zur Unterstützung der Installation und Nutzung von Photovoltaikanlagen.
Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
Die Förderung gilt für natürliche und juristische Personen, Vereine, Kommunen und Stadtwerke im Saarland.
Welche Speichersysteme werden gefördert?
Verschiedene Arten von Speichersystemen mit einer Kapazität von 3 bis 30 Kilowattstunden werden unterstützt.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung muss im Saarland erfolgen und es darf nur ein Speichersystem pro Gebäude gefördert werden.
Bis wann gilt die Förderung?
Die Förderung gilt bis zum 15.10.2020.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Voraussetzungen sind u.a. die Installation von stationären Speichersystemen mit einer bestimmten Brutto-Speicherkapazität und einem Autarkiegrad von mindestens 50 Prozent.
Gibt es verschiedene Arten von Förderungen?
Ja, es gibt eine Grundförderung und eine Bonusförderung, abhängig vom Autarkiegrad.
Wie hoch ist die maximale Förderhöhe?
Die maximale Förderhöhe liegt bei 30.000 Euro.
Wie erfolgt die Einspeisevergütung nach dem EEG?
Betreiber von Photovoltaikanlagen erhalten eine Einspeisevergütung für den eingespeisten Solarstrom über einen Zeitraum von 20 Jahren.
Gibt es weitere Förderungen und Zuschüsse?
Ja, neben der Photovoltaik-Förderung im Saarland gibt es auch weitere Förderungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.
Gibt es Unterstützung in Form von Beratungsangeboten?
Ja, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet eine Förderung für eine Vor-Ort-Beratung durch einen zertifizierten Energieberater.
Gibt es Steuervorteile für Photovoltaikanlagen?
Ja, es gibt Steuervorteile wie den Wegfall der Einkommensteuer auf die Erlöse aus der Einspeisevergütung ab dem 01. Januar 2023.