Das Bundesland Brandenburg bietet aktuelle Förderprogramme für Photovoltaik an. Diese Programme unterstützen verschiedene Gruppen wie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Einzelunternehmen und Personengesellschaften der gewerblichen Wirtschaft. Für die Förderung kommen investive und nicht investive Maßnahmen in Frage, wie beispielsweise Energieeffizienzverbesserungen, Nutzung von Erneuerbaren Energien und Investitionen in Fernwärme- und Fernkältesysteme.
Die Förderung erfolgt durch Projektförderung und beinhaltet Zuschüsse von 35-80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, abhängig vom Fördergegenstand und Beihilferegime. Es gibt jedoch bestimmte Maßnahmen und Ausgaben, die nicht gefördert werden. Um die Förderung zu beantragen, stehen spezifische Antragsverfahren zur Verfügung.
Wer wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm BEn 2023/2024 in Brandenburg richtet sich an verschiedene Zielgruppen, die im Rahmen ihrer wirtschaftlichen Tätigkeiten agieren. Dazu gehören juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Einzelunternehmen und Personengesellschaften der gewerblichen Wirtschaft. Diese Gruppen können von den Förderungen für Photovoltaik in Brandenburg profitieren und Unterstützung bei investiven und nicht investiven Maßnahmen erhalten.
Allerdings gibt es einige Ausnahmen, wer nicht gefördert wird. Dazu gehören der Bund, Bundesanstalten und die unmittelbare Landesverwaltung. Diese werden nicht im Rahmen des MWAE-Förderprogramms BEn 2023/2024 in Brandenburg gefördert.
Es ist wichtig, dass potenzielle Antragsteller die genauen Förderkriterien prüfen und sicherstellen, dass sie zur geförderten Zielgruppe gehören, um von den Vorteilen des Programms profitieren zu können.
Wer wird gefördert?
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts
- Juristische Personen des privaten Rechts
- Einzelunternehmen
- Personengesellschaften der gewerblichen Wirtschaft
Wer wird nicht gefördert?
- Der Bund
- Bundesanstalten
- Unmittelbare Landesverwaltung
Geförderte Gruppen | Nicht geförderte Gruppen |
---|---|
Juristische Personen des öffentlichen Rechts | Der Bund |
Juristische Personen des privaten Rechts | Bundesanstalten |
Einzelunternehmen | Unmittelbare Landesverwaltung |
Personengesellschaften der gewerblichen Wirtschaft |
Was wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm BEn 2023/2024 in Brandenburg unterstützt eine Vielzahl von Maßnahmen im Bereich der Photovoltaik. Sowohl investive als auch nicht investive Maßnahmen werden gefördert, um die Energieeffizienz zu verbessern und den Einsatz erneuerbarer Energien voranzutreiben. Zu den investiven Maßnahmen gehören die Integration von Erneuerbaren-Energien-Erzeugungsanlagen, Energieeffizienzverbesserungen und Investitionen in Fernwärme- und Fernkältesysteme. Darüber hinaus werden auch nicht investive Maßnahmen wie die Erstellung von Konzepten und Studien sowie Energieberatungsdienstleistungen gefördert.
Im Rahmen des Programms können zuwendungsfähige Ausgaben mit Zuschüssen von 35-80 Prozent unterstützt werden, abhängig vom jeweiligen Fördergegenstand und Beihilferegime. Die genauen Details zu den zuwendungsfähigen Ausgaben finden sich in den programmbezogenen Merkblättern. Das MWAE-Förderprogramm BEn 2023/2024 bietet somit eine umfassende finanzielle Unterstützung für Projekte im Bereich der Photovoltaik in Brandenburg.
Übersicht der geförderten Maßnahmen
Investive Maßnahmen | Nicht investive Maßnahmen |
---|---|
Energieeffizienzverbesserungen | Erarbeitung von Konzepten und Studien |
Integration und Nutzung von Erneuerbaren-Energien-Erzeugungsanlagen | Energieberatungsdienstleistungen |
Investitionen in Fernwärme- und Fernkältesysteme | Vorerkundungen bei Geothermieprojekten |
Die geförderten Maßnahmen tragen dazu bei, die Energiewende in Brandenburg voranzubringen und den Ausbau der Photovoltaik zu unterstützen. Sie ermöglichen sowohl Unternehmen als auch öffentlichen Einrichtungen und privaten Haushalten, von den Vorteilen erneuerbarer Energien zu profitieren und ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Im Rahmen des MWAE-Förderprogramms BEn 2023/2024 in Brandenburg gibt es bestimmte Maßnahmen und Ausgaben, die nicht gefördert werden. Dazu gehören:
- Gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen
- Maßnahmen, deren wirtschaftlicher Betrieb nicht gesichert werden kann
- Maßnahmen mit einer Amortisationszeit von unter drei Jahren
- Maßnahmen, die vor Antragstellung begonnen wurden
- Maßnahmen mit einem Zuwendungsbetrag unter 5.000,00 EUR
- Ausgaben wie Umsatzsteuer und Kosten für die Finanzierung der Maßnahme
Es ist wichtig, diese Ausschlüsse zu beachten, um sicherzustellen, dass die beantragten Maßnahmen förderfähig sind.
Anmerkung: Die genauen Voraussetzungen und Ausschlusskriterien sind in den programmbezogenen Merkblättern und Richtlinien des MWAE-Förderprogramms BEn 2023/2024 zu finden.
Ausgeschlossene Maßnahmen | Ausgeschlossene Ausgaben |
---|---|
Gesetzlich vorgeschriebene oder behördlich angeordnete Maßnahmen | Umsatzsteuer |
Maßnahmen ohne gesichertem wirtschaftlichem Betrieb | Kosten für die Finanzierung der Maßnahme |
Maßnahmen mit einer Amortisationszeit von unter drei Jahren | |
Maßnahmen, die vor Antragstellung begonnen wurden | |
Maßnahmen mit einem Zuwendungsbetrag unter 5.000,00 EUR |
Wie wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm BEn 2023/2024 in Brandenburg bietet Unterstützung durch Projektförderung in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Zuwendung hängt von den Vorgaben des beantragten Beihilferegimes ab, entweder der AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung) oder der De-minimis-Verordnung. Je nach Maßnahme können Zuschüsse von 35-80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden.
Unter dem AGVO-Regime beträgt die maximale Zuwendung 15 Millionen EUR, während unter der De-minimis-Verordnung bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden können, mit einem Maximalbetrag von 200.000 EUR.
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Antragsteller einen Antrag über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellen. Dort finden sie auch detaillierte Informationen zu den Anforderungen und den erforderlichen Unterlagen.
Beispiel einer Tabelle zur Höhe der Förderung:
Maßnahme | Beihilferegime | Maximale Zuwendung |
---|---|---|
Investive Maßnahmen | AGVO | 15 Millionen EUR |
Investive Maßnahmen | De-minimis-Verordnung | 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 200.000 EUR |
Die Förderung im MWAE-Förderprogramm BEn 2023/2024 bietet finanzielle Unterstützung für Photovoltaikprojekte in Brandenburg. Mit einer klaren Ausrichtung auf die projektorientierte Förderung durch Zuschüsse ermöglicht das Programm Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienzmaßnahmen. Durch die unterschiedlichen Beihilferegimes können die zuwendungsfähigen Ausgaben je nach Maßnahme bis zu 80 Prozent finanziert werden.
Kleinspeicher-Programm für Solarstrom
Das Kleinspeicher-Programm des MWAE in Brandenburg bietet eine geförderte Möglichkeit für natürliche Personen, die Eigentümer oder Miteigentümer eines Eigenheims sind und eine Photovoltaik-Anlage zur Stromerzeugung nutzen. Das Programm konzentriert sich auf die Förderung von Investitionen in Stromspeichersysteme ab einer Nutzkapazität von 2,0 kWh sowie die technischen Voraussetzungen für das Datenmonitoring.
Um von dieser Förderung zu profitieren, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört ein Eigenverbrauchsanteil von mindestens 30 Prozent des generierten Solarstroms. Darüber hinaus muss das Gebäude, in dem die Photovoltaik-Anlage installiert ist, ganzjährig genutzt werden. Weitere Details zu den spezifischen Anforderungen sind auf der Website des MWAE und des Förderprogramms verfügbar.
Highlights des Kleinspeicher-Programms:
- Zuschuss von bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Nettoausgaben
- Maximale Förderhöhe beträgt 3.000 Euro
- Eigenverbrauchsanteil von mindestens 30 Prozent erforderlich
- Gebäude muss ganzjährig genutzt werden
Um von dieser Förderung zu profitieren, müssen interessierte Personen einen Antrag über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellen. Dort sind auch die genauen Anforderungen und erforderlichen Unterlagen aufgeführt. Bei Fragen und für detaillierte Informationen zum Kleinspeicher-Programm steht das Infotelefon Kleinspeicher bei der ILB zur Verfügung.
Förderkriterien | Details |
---|---|
Zuschuss | Bis zu 30% der zuwendungsfähigen Nettoausgaben |
Maximale Förderhöhe | 3.000 Euro |
Eigenverbrauchsanteil | Mindestens 30% des generierten Solarstroms |
Ganzjährige Nutzung des Gebäudes | Erforderlich |
Antragsverfahren und weitere Informationen
Sie sind interessiert an der Förderung für Photovoltaik in Brandenburg? Hier erfahren Sie mehr über das Antragsverfahren und weitere wichtige Informationen.
Um eine Förderung aus dem MWAE-Förderprogramm BEn 2023/2024 zu erhalten, können Sie Ihren Antrag ganz bequem online über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) stellen. Dort finden Sie auch alle genauen Anforderungen und erforderlichen Unterlagen, die für den Antrag benötigt werden.
Für das Kleinspeicher-Programm gibt es ebenfalls ein eigenes Antragsverfahren über das ILB-Kundenportal. Wenn Sie detailliertere Auskünfte oder weitere Informationen benötigen, können Sie sich gerne an das Infotelefon Kleinspeicher bei der ILB wenden.
Nutzen Sie diese Möglichkeit, um von den Förderprogrammen für Photovoltaik in Brandenburg zu profitieren und Ihre Investitionen in erneuerbare Energien voranzutreiben. Lassen Sie sich beraten und stellen Sie Ihren Antrag noch heute!
FAQ
Wer wird gefördert?
Das MWAE-Förderprogramm BEn 2023/2024 in Brandenburg unterstützt verschiedene Gruppen wie juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Einzelunternehmen und Personengesellschaften der gewerblichen Wirtschaft.
Was wird gefördert?
Es werden investive und nicht investive Maßnahmen gefördert, wie z.B. Energieeffizienzverbesserungen, Nutzung von Erneuerbaren Energien und Investitionen in Fernwärme- und Fernkältesysteme.
Wer oder was wird nicht gefördert?
Es gibt bestimmte Maßnahmen und Ausgaben, die nicht gefördert werden, wie solche, die gesetzlich vorgeschrieben sind oder behördlich angeordnet wurden, deren wirtschaftlicher Betrieb nicht gesichert werden kann und die eine Amortisationszeit von unter drei Jahren haben. Auch bestimmte Ausgaben wie Umsatzsteuer und Kosten für die Finanzierung der Maßnahme werden nicht gefördert.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Projektförderung und beinhaltet Zuschüsse von 35-80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, je nach Fördergegenstand und Beihilferegime.
Kleinspeicher-Programm für Solarstrom
Das Kleinspeicher-Programm des MWAE in Brandenburg unterstützt natürliche Personen, die Eigentümer oder Miteigentümer eines Eigenheims sind und eine Photovoltaik-Anlage zur Stromerzeugung nutzen.
Antragsverfahren und weitere Informationen
Anträge für das MWAE-Förderprogramm BEn 2023/2024 können online über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) gestellt werden. Weitere Informationen und detaillierte Auskünfte können über das Infotelefon Kleinspeicher bei der ILB eingeholt werden.