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Förderung für Photovoltaik in Hessen: Aktuelle Programme und Antragsverfahren

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Inhaltsverzeichnis

In Hessen gibt es verschiedene Programme zur Förderung von Photovoltaikanlagen für private Bauherren und Eigentümer. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) bietet zinsverbilligte Darlehen für den dezentralen Ausbau von PV-Anlagen an. Das Darlehensprogramm umfasst den Kauf und die Installation von PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 20 kW, den Kauf und die Installation von Batteriespeichern sowie von Steuer- und Regeltechnik zur Optimierung des Eigenverbrauchs. Antragsberechtigt sind private Bauherren und Eigentümer von selbst genutzten Wohnimmobilien in Hessen. Das Darlehen wird aus Mitteln der KfW finanziert und kann zwischen 10.000 Euro und 50.000 Euro pro Vorhaben beantragt werden. Die Laufzeit beträgt 10 Jahre mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr. Die Antragsstellung erfolgt online über das WIBank-Kundenportal.

Programmbedingungen und Antragsberechtigung

Das Darlehensprogramm zur Photovoltaik-Förderung in Hessen wird in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) und der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) angeboten. Es richtet sich an private Bauherren und Eigentümer von selbst genutzten Wohnimmobilien in Hessen. Anträge von Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Das Darlehen wird aus Mitteln der KfW refinanziert und die Zinssätze werden von der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) festgelegt.

Antragsberechtigte können Darlehen zwischen 10.000 Euro und 50.000 Euro beantragen, die zu 100% des zugesagten Betrages ausgezahlt werden. Die Laufzeit des Darlehens beträgt 10 Jahre, wobei das erste Jahr tilgungsfrei ist. Für die Zinsfestschreibung von 10 Jahren wird ein Zinszuschuss von 1,00 % p.a. gewährt. Die Antragsstellung erfolgt bequem online über das WIBank-Kundenportal.

Antragsberechtigung

Damit eine PV-Anlage gefördert werden kann, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Die geförderten Maßnahmen müssen auf einem Grundstück mit einer selbst genutzten Wohnimmobilie erfolgen und die PV-Anlage muss für den Eigenverbrauch genutzt werden. Die Anlage muss von einem Fachbetrieb abgenommen werden. Zudem ist das Darlehen auf 90% der Gesamtinvestitionskosten begrenzt und es muss mindestens 10% Eigenkapital vorhanden sein. Die WIBank prüft die Anträge und entscheidet über die Gewährung des Darlehens nach eigenem Ermessen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Zusage.

Programmbedingungen

  • Antragsberechtigte: Private Bauherren und Eigentümer von selbst genutzten Wohnimmobilien
  • Nicht antragsberechtigt: Unternehmen
  • Darlehenshöhe: 10.000 Euro bis 50.000 Euro
  • Auszahlung: 100% des zugesagten Betrages
  • Laufzeit: 10 Jahre (tilgungsfreies Anlaufjahr)
  • Zinsfestschreibung: 10 Jahre mit einem Zinszuschuss von 1,00 % p.a.
  • Antragsstellung: Online über das WIBank-Kundenportal

Bitte beachten Sie, dass die genannten Informationen zum Zeitpunkt der Veröffentlichung korrekt sind. Änderungen und Aktualisierungen der Programmbedingungen sind möglich. Wir empfehlen Ihnen, sich direkt bei der WIBank zu informieren und aktuelle Informationen einzuholen, bevor Sie einen Antrag auf Förderung stellen.

Antragsvoraussetzungen und Antragsverfahren

Um das Darlehen zur Photovoltaik-Förderung zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Es ist erforderlich, dass das Darlehen auf 90% der Gesamtinvestitionskosten begrenzt ist und der Antragsteller mindestens 10% Eigenkapital vorweisen kann. Des Weiteren müssen die Maßnahmen auf einem Grundstück mit einer selbst genutzten Wohnimmobilie erfolgen. Die geförderte PV-Anlage muss für den Eigenverbrauch genutzt werden und von einem Fachbetrieb abgenommen werden.

Das Antragsverfahren erfolgt bequem online über das WIBank-Kundenportal. Dort kann der Antragsteller alle erforderlichen Informationen eingeben und die erforderlichen Dokumente hochladen. Es ist wichtig, alle Angaben vollständig und korrekt zu machen, um eine reibungslose Bearbeitung des Antrags zu gewährleisten. Die Gewährung des Darlehens unterliegt dem Ermessen der WIBank, es besteht also kein Rechtsanspruch auf eine Zusage.

Antragsvoraussetzungen im Überblick:

  • Das Darlehen ist auf 90% der Gesamtinvestitionskosten begrenzt
  • Mindestens 10% Eigenkapital erforderlich
  • Maßnahmen müssen auf einem Grundstück mit einer selbst genutzten Wohnimmobilie erfolgen
  • Die geförderte PV-Anlage muss für den Eigenverbrauch genutzt werden
  • Die Anlage muss von einem Fachbetrieb abgenommen werden

Mit dem Online-Antragsverfahren der WIBank ist es einfach und bequem, das Darlehen zur Photovoltaik-Förderung zu beantragen. Durch die Erfüllung der Antragsvoraussetzungen und die korrekte und vollständige Angabe aller relevanten Informationen erhöht man die Chancen, dass der Antrag bewilligt wird.

Nachfolgend finden Sie eine Tabelle mit den wichtigsten Antragsvoraussetzungen für die Photovoltaik-Förderung:

Voraussetzung Erforderlich
Darlehensgrenze 90% der Gesamtinvestitionskosten
Eigenkapital Mindestens 10%
Grundstück Selbst genutzte Wohnimmobilie
Nutzung der PV-Anlage Für den Eigenverbrauch
Abnahme Von einem Fachbetrieb

Photovoltaik-Förderung in der Schweiz

Die Schweiz hat ein eigenes System zur Förderung von Photovoltaikanlagen, das auf einer Einmalvergütung basiert. Diese Vergütung setzt sich aus einem Grundbeitrag und einem Leistungsbeitrag zusammen und kann bis zu 30% der Investitionskosten von Referenzanlagen betragen. Je nach Art der Solaranlage – ob auf dem Dach, freistehend oder in das Dach integriert – variiert der Beitrag. Darüber hinaus gibt es Boni für besonders steile Dachneigungen und für freistehende Anlagen in höheren Lagen.

Seit Januar 2023 besteht zudem die Möglichkeit einer hohen Einmalvergütung für Anlagen ohne Eigenverbrauch. Dabei können bis zu 60% der Investitionskosten von Referenzanlagen erstattet werden. Dies bedeutet, dass auch Anlagen gefördert werden, die ausschließlich Strom ins Netz einspeisen und keinen Eigenverbrauch haben.

Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen in der Schweiz

Anlagentyp Grundbeitrag Leistungsbeitrag Bonus
Solaranlagen auf Dächern 0,10 CHF/Wp 0,55 CHF/Wp 0,05 CHF/Wp für Neigungswinkel über 40°
Freistehende Solaranlagen 0,15 CHF/Wp 0,70 CHF/Wp 0,20 CHF/Wp für Anlagen in einer Höhe über 1’000 m ü.M.
Indach-Solaranlagen 0,10 CHF/Wp 0,55 CHF/Wp 0,05 CHF/Wp für Neigungswinkel über 40°

Die Einmalvergütung kann bei der Pronovo AG beantragt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass die Fördermittel begrenzt sind und eine frühzeitige Antragstellung empfohlen wird. Die Beantragung erfolgt online und es müssen verschiedene Dokumente und Nachweise eingereicht werden, wie zum Beispiel der Nachweis über die Installation der PV-Anlage und die Rechnungen für die Investitionskosten.

Mit der Einmalvergütung bietet die Schweiz eine attraktive Fördermöglichkeit für Photovoltaikanlagen. Durch die Kombination von Grundbeitrag, Leistungsbeitrag und Boni für spezifische Anlagetypen können Investoren von einer finanziellen Unterstützung profitieren und den Ausbau der Solarenergie in der Schweiz vorantreiben.

Andere Fördermittel und Ausblick

Neben den genannten Förderprogrammen gibt es in Hessen auch noch andere öffentliche Fördermittel, die für die Photovoltaik-Förderung genutzt werden können. Es ist möglich, verschiedene Förderprodukte zu kombinieren, um eine Überfinanzierung auszuschließen.

Für das Jahr 2024 sind Änderungen geplant, um eine möglichst vollständige Belegung der Dächer mit PV-Anlagen zu erreichen. Der Grundbeitrag für PV-Anlagen bis 5 kW Leistung soll gestrichen und der Leistungsbeitrag für größere Anlagen gesenkt werden.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, PV-Strom an lokale Energieversorger zu liefern und dafür einen Rückspeisetarif zu erhalten.

FAQ

Welche Programme gibt es zur Förderung von Photovoltaikanlagen in Hessen?

In Hessen gibt es verschiedene Programme zur Förderung von Photovoltaikanlagen für private Bauherren und Eigentümer.

Welche Bedingungen gelten für das Darlehensprogramm zur Photovoltaik-Förderung?

Das Darlehensprogramm umfasst den Kauf und die Installation von PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 20 kW, den Kauf und die Installation von Batteriespeichern sowie von Steuer- und Regeltechnik zur Optimierung des Eigenverbrauchs. Antragsberechtigt sind private Bauherren und Eigentümer von selbst genutzten Wohnimmobilien in Hessen.

Was sind die Antragsvoraussetzungen für das Darlehen zur Photovoltaik-Förderung?

Das Darlehen ist auf 90% der Gesamtinvestitionskosten begrenzt und es muss mindestens 10% Eigenkapital vorhanden sein. Die Maßnahmen müssen auf einem Grundstück mit einer selbst genutzten Wohnimmobilie erfolgen und die geförderte PV-Anlage muss für den Eigenverbrauch genutzt werden. Die Anlage muss von einem Fachbetrieb abgenommen werden.

Wie erfolgt das Antragsverfahren für das Darlehen zur Photovoltaik-Förderung?

Die Antragsstellung erfolgt online über das WIBank-Kundenportal. Die Gewährung des Darlehens unterliegt dem Ermessen der WIBank und es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Zusage.

Wie wird Photovoltaik-Förderung in der Schweiz umgesetzt?

Die Förderung von Photovoltaikanlagen in der Schweiz erfolgt durch die Einmalvergütung. Diese besteht aus einem Grundbeitrag und einem Leistungsbeitrag und beträgt maximal 30% der Investitionskosten von Referenzanlagen.

Gibt es weitere öffentliche Fördermittel für die Photovoltaik-Förderung in Hessen?

Ja, neben den genannten Förderprogrammen gibt es in Hessen auch noch andere öffentliche Fördermittel, die für die Photovoltaik-Förderung genutzt werden können. Es ist möglich, verschiedene Förderprodukte zu kombinieren, um eine Überfinanzierung auszuschließen.

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Alexander Kaufmann

Photovoltaik-Experte

Alexander Kaufmann, ein versierter Experte im Bereich Photovoltaik, veröffentlicht regelmäßig Artikel und teilt sein umfangreiches Wissen über nachhaltige Energielösungen und die Nutzung von Sonnenenergie, um das Bewusstsein für umweltfreundliche Heizmethoden zu schärfen.

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