Ratgeber · Stand: Mai 2026

Förderung & Finanzierung 2026: Der vollständige Ratgeber

Wer 2026 in Photovoltaik, Batteriespeicher oder eine Wärmepumpe investiert, kann einen erheblichen Teil der Kosten durch staatliche Förderprogramme zurückbekommen – wenn er die richtigen Töpfe kennt und die Anträge in der richtigen Reihenfolge stellt. Bis zu 70 Prozent der Heizungskosten erstattet der Bund über die KfW, Photovoltaikanlagen profitieren von 0 Prozent Mehrwertsteuer und 20 Jahren garantierter Einspeisevergütung.

Wer energetisch saniert, kann alternativ 20 Prozent der Kosten über drei Jahre von der Einkommensteuer abziehen. Dieser Ratgeber bringt alle relevanten Förderprogramme für Solarenergie, Wärmepumpen und Energiespeicher in einen Überblick – mit konkreten Beträgen, Antragswegen und den wichtigsten Fristen für 2026.

Schnellübersicht: Alle Förderprogramme 2026

ProgrammFür was?ArtMax. FörderungAntrag bei
KfW 458Wärmepumpe, HeizungZuschussbis 70 % / 30.000 €KfW-Portal
KfW 270PV-Anlage, SpeicherKreditbis 50 Mio. €Hausbank
KfW 261Komplettsanierung EHKredit + Zuschussbis 150.000 € / WEHausbank
BAFA BEG EMEinzelmaßnahmen HülleZuschussbis 20 %BAFA-Portal
§ 35c EStGEnerget. SanierungSteuerbonus20 % / 3 JahreFinanzamt
EEG Einspeiseverg.PV-Anlage EinspeisungVergütung 20 J.7,78–12,35 ct/kWhNetzbetreiber

Stand: Mai 2026. Programme können sich ändern – vor Antragstellung immer aktuelle Konditionen auf den Portalen von KfW und BAFA prüfen.

1. KfW 458: Heizungsförderung – bis zu 70 % Zuschuss

Das KfW-Programm 458 (Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude) ist das wichtigste Förderinstrument für den Heizungstausch in Deutschland. Es ersetzt seit 2024 das frühere BAFA-Heizungsprogramm und bietet in der Spitze bis zu 70 Prozent Förderung auf Kosten bis zu 30.000 Euro pro Wohneinheit.

FördertatbestandZuschlagVoraussetzung
Grundförderung+30 %Immer, für alle förderfäh. WP/Heizungen
Klimageschwindigkeitsbonus+20 %Alte Öl-/Gasheizung ≥ 20 Jahre alt oder irreparabel defekt
Einkommensbonus+30 %HH-Einkommen ≤ 40.000 € (Steuerbescheide 2023+2024)
Effizienzbonus+5 %Natürl. Kältemittel (R290 Propan) oder Wasser/Sole-WP
Max. Fördersatz70 %Kombination aller anwendbaren Boni
Förderdeckel30.000 €Förderfähige Kosten pro selbstgenutzter Wohneinheit
+ Ergänzungskreditbis 120.000 €Bei HH-Einkommen ≤ 90.000 €: zusätzliche Zinsvergünstigung

Antragstellung über das KfW-Kundenportal „Meine KfW". Steuerbescheide 2023 und 2024 für den Einkommensbonus bereithalten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden klimafreundliche Heizungen, die mindestens 65 Prozent erneuerbare Energie nutzen:

  • Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser)
  • Solarthermische Anlagen zur Heizungsunterstützung
  • Biomasseheizungen (Pellets, Hackschnitzel)
  • Wasserstoff-fähige Heizungen (nur Mehrkostenanteil)
  • Anschluss an ein Wärmenetz
  • Zugehörige Fachplanung, hydraulischer Abgleich, Energieberatung

Rechenbeispiel: Einfamilienhaus mit Wärmepumpe

Annahme: Luft-Wasser-Wärmepumpe, Gesamtkosten 18.000 €, Gasheizung 22 Jahre alt, Haushaltseinkommen 38.000 €.

  • Grundförderung 30 %: 5.400 €
  • Klimageschwindigkeitsbonus 20 %: 3.600 €
  • Einkommensbonus 30 %: 5.400 €
  • Gesamt: 14.400 € Zuschuss = 80 % – gedeckelt auf 70 % von 30.000 € = 21.000 € max.
  • Tatsächlicher Zuschuss: 14.400 € → Eigenanteil: 3.600 €

2. KfW 270: Kredit für Photovoltaik und Speicher

Das KfW-Programm 270 (Erneuerbare Energien – Standard) ist kein Zuschuss, sondern ein zinsgünstiger Kredit – ideal für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und andere erneuerbare Energieanlagen, wenn Eigenkapital nicht ausreicht oder der Zinsvorteil gegenüber Bankkredit attraktiv ist.

Konditionen 2026

  • Kreditbetrag: ab 1 Euro, keine Obergrenze (für Private: bis 50 Mio. €)
  • Zinssatz: ab 3,80 % effektiv (Stand April 2026) – variiert nach Bonität und Hausbank
  • Laufzeit: 5, 10, 15, 20 oder 30 Jahre wählbar
  • 100 % Finanzierung möglich (inkl. MwSt., Planungs- und Installationskosten)
  • Tilgungsfreie Anlaufjahre: bis zu 5 Jahre (bei 30-jähriger Laufzeit)
  • Kombination mit EEG-Einspeisevergütung: erlaubt

Für wen lohnt sich KfW 270?

Der Kredit lohnt sich, wenn der eigene Hauskreditrahmen günstig ist und man Liquidität schonen möchte, oder wenn keine andere Finanzierung verfügbar ist. Wer eine Solaranlage dagegen aus Eigenkapital finanzieren kann, braucht den KfW 270 nicht – die 0 % MwSt. und die Einspeisevergütung sind die eigentlichen Förderhebel für PV.

3. KfW 261: Kredit für Komplettsanierung zum Effizienzhaus

Wer nicht nur eine Maßnahme, sondern sein gesamtes Gebäude umfassend energetisch saniert, kann den KfW-Kredit 261 nutzen. Dieser fördert die Sanierung auf einen anerkannten Effizienzhaus-Standard (EH 85, 70, 55, 40) mit einem zinsverbilligten Kredit plus Tilgungszuschuss.

Förderkonditionen im Überblick

  • Kreditbetrag: bis zu 150.000 € pro Wohneinheit
  • Tilgungszuschuss: 5–45 % je nach erreichtem Effizienzhaus-Standard
  • Besser als EH 40: bis zu 45 % Tilgungszuschuss (= bis zu 67.500 € geschenkt)
  • EH 55 als Minimum für private Neubauten seit 2023
  • Kombination mit BAFA-Einzelmaßnahmen: grundsätzlich möglich, aber komplex

Für die meisten Privateigentümer, die nur Heizung oder PV tauschen, ist KfW 261 nicht das richtige Instrument – es lohnt sich erst bei einer umfassenden Dämmung + Heizung + Fenster-Kombination. Wer das plant, sollte einen Energieberater (iSFP) einschalten, der den optimalen Sanierungsfahrplan und die maximale Förderung berechnet.

4. BAFA BEG EM: Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle

Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert im Rahmen der BEG Einzelmaßnahmen (EM) Maßnahmen an der Gebäudehülle – also Dämmung, Fenster, Türen und Lüftungsanlagen. Heizungsmaßnahmen wurden 2024 von BAFA zur KfW 458 verschoben.

Was fördert die BAFA noch?

  • Außenwanddämmung: 15 % Zuschuss (+ 5 % mit individuellem Sanierungsfahrplan iSFP)
  • Dach- und Obergeschossdeckendämmung: 15 % (+5 % mit iSFP)
  • Fenster- und Außentürtausch: 15 % (+5 % mit iSFP)
  • Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung: 15 % (+5 % mit iSFP)
  • Hydraulischer Abgleich (Heizungsoptimierung): 20 %
  • Energieberatung iSFP: 50 % Zuschuss auf Beratungskosten

5. § 35c EStG: Steuerbonus als Alternative zur KfW

Wer keine KfW-Förderung nutzen möchte oder kann (z. B. weil der Antrag vergessen wurde), hat eine zweite Option: den Steuerbonus nach § 35c EStG für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden.

MaßnahmeSteuerabzugMaximaler Betrag
Jahr der Fertigstellung7 % der Kostenmax. 14.000 €
Erstes Folgejahr7 % der Kostenmax. 14.000 €
Zweites Folgejahr6 % der Kostenmax. 12.000 €
Gesamt über 3 Jahre20 % der Kostenmax. 40.000 € pro Objekt

Voraussetzungen: Selbstgenutztes Eigenheim, Gebäude ≥ 10 Jahre alt, zertifizierter Fachbetrieb, Zahlung nicht in bar. KfW und § 35c können NICHT kombiniert werden für dieselbe Maßnahme.

KfW vs. Steuerbonus: Was ist besser?

Bei hoher KfW-Förderung (z. B. 70 % über KfW 458 für Wärmepumpe) ist die KfW fast immer vorteilhafter. Der Steuerbonus lohnt sich vor allem, wenn der Fördersatz unter 20 % läge, die Maßnahme nicht den KfW-Anforderungen entspricht, oder der KfW-Antrag versäumt wurde. Ein konkreter Vergleich lohnt sich in Grenzfällen – Steuerberater befragen.

6. EEG 2026: Einspeisevergütung für PV-Anlagen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert Betreibern von PV-Anlagen eine feste Vergütung für ins Netz eingespeisten Strom – für 20 Jahre ab Inbetriebnahme. Die Höhe richtet sich nach Anlagengröße und Einspeiseart:

AnlagengrößeTeileinspeisungVolleinspeisungGültig ab IBN
bis 10 kWp7,78 ct/kWh12,35 ct/kWhFeb. 2026
10–40 kWp6,73 ct/kWh10,35 ct/kWhFeb. 2026
40–100 kWp5,50 ct/kWh10,35 ct/kWhFeb. 2026
Garantiedauer20 Jahre (fest)20 Jahre (fest)Ab Inbetrieb.

Die Vergütungssätze sinken alle sechs Monate um 1 %. Der bei Inbetriebnahme gültige Satz gilt dann 20 Jahre fest. Für Anlagen ab März 2025: Vergütung entfällt bei negativem Börsenstrompreis (Stunden werden ans Ende der Vergütungszeit angehängt).

Volleinspeisung vs. Teileinspeisung: Was lohnt sich?

Bei einem Haushaltsstrompreis von 37 ct/kWh und einer Einspeisevergütung von 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung bis 10 kWp) ist Eigenverbrauch fast fünfmal wertvoller als Einspeisung. Volleinspeisung (12,35 ct/kWh) lohnt sich nur, wenn kein Eigenverbrauch möglich ist – z. B. bei vermieteten Objekten oder Ferienhäusern ohne Dauernutzung.

7. 0 % Mehrwertsteuer: Automatische Förderung ohne Antrag

Die einfachste Förderung braucht keinen Antrag: Seit dem 1. Januar 2023 gilt für Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher und deren Installation auf oder in der Nähe von Wohngebäuden (bis 30 kWp) ein Nullsteuersatz von 0 % Mehrwertsteuer. Das gilt automatisch – der Installateur darf für diese Komponenten keine MwSt. berechnen.

Was fällt unter den Nullsteuersatz?

  • Solarmodule (alle Typen, inkl. bifazial und BIPV)
  • Wechselrichter (String-, Hybrid- und Mikrowechselrichter)
  • Batteriespeicher (AC- und DC-gekoppelt)
  • Montagesystem und Unterkonstruktion
  • Installationsdienstleistung
  • Nachrüstung von Speichern zu bestehenden Anlagen

Was gilt für Wärmepumpen?

Achtung: Die 0 % MwSt. auf Wärmepumpen wurde nach einer Übergangsphase wieder auf 19 % angehoben (Stand 2025). Vor Vertragsabschluss den aktuellen Steuersatz mit dem Installateur klären. Die PV- und Speicher-Befreiung ist hingegen dauerhaft im Gesetz verankert.

8. Bundesländer-Förderungen: Regionale Zusatzprogramme

Neben den Bundesprogrammen gibt es in vielen Bundesländern eigene Förderangebote – oft für Bereiche, die bundesweit nicht gefördert werden (z. B. Batteriespeicher ohne PV, Elektromobilität, kommunale Projekte). Diese Programme sind häufig zeitlich begrenzt und können kurzfristig ausgeschöpft sein.

BundeslandProgrammSchwerpunkt 2026
BayernBayernSolar / ISBSpeicher für Privatpersonen (Status variiert – prüfen!)
Baden-WürttembergL-BankWP, Effizienz, Solarpflicht ab Dachsanierung
NRWprogres.nrwFassaden-PV, Agri-PV (keine privaten Dachanlagen)
BrandenburgILB / BEnPV + Kleinspeicher für Privateigentümer
Sachsen-AnhaltIB Sachsen-AnhaltPV, Energieeffizienz, regionale Programme
SaarlandSIKBPV-Förderung für Eigenheimbesitzer
Thüringen / SachsenTAB / SABRegionale Energieeffizienzprogramme

Programme ändern sich häufig. Immer direkt bei der zuständigen Investitionsbank des Bundeslandes anfragen oder die jeweiligen Förderportale prüfen (Stand Mai 2026).

9. Förderung clever kombinieren: Was geht zusammen?

Mehrere Förderprogramme lassen sich kombinieren – aber mit klaren Grenzen. Die wichtigste Regel: Keine Doppelförderung für dieselbe Maßnahme aus Zuschuss-Töpfen.

Erlaubte Kombinationen

  • KfW 270 (Kredit) + EEG-Einspeisevergütung: ✓ erlaubt und sinnvoll
  • KfW 458 (Zuschuss Wärmepumpe) + KfW 270 (Kredit für PV): ✓ erlaubt, da verschiedene Maßnahmen
  • KfW 458 + KfW-Ergänzungskredit: ✓ explizit vorgesehen
  • BAFA-Förderung Dämmung + KfW 458 Heizung: ✓ erlaubt, verschiedene Maßnahmen
  • Bundesförderung + Landesförderung: ✓ meist erlaubt, wenn keine Doppelfinanzierung

Nicht erlaubte Kombinationen

  • KfW 458 Zuschuss + § 35c EStG Steuerbonus: ✗ für dieselbe Maßnahme verboten
  • BAFA-Zuschuss + KfW 458 Zuschuss: ✗ für dieselbe Heizungsmaßnahme verboten
  • Mehrfach-KfW für dieselbe Maßnahme: ✗ nicht möglich

10. Schritt für Schritt: So stellen Sie den Antrag richtig

Für KfW 458 (Wärmepumpe / Heizung)

  1. Angebote von zertifizierten Installateuren einholen (mind. 1 konkretes Angebot nötig für Antrag).
  2. Energieberater beauftragen (Pflicht bei Vorhaben über Schwellen) – selbst förderbar mit 50 % BAFA-Zuschuss.
  3. Konto im KfW-Portal „Meine KfW" erstellen, Antrag stellen – Angebot und Energieberater-Bestätigung hochladen.
  4. Bewilligungsbescheid abwarten (2–6 Wochen), dann Vertrag unterschreiben (mit „aufschiebender Bedingung", falls Installateur drängt).
  5. Installation beauftragen, Maßnahme durchführen.
  6. „Bestätigung nach Durchführung" (BnD) vom Fachbetrieb ausstellen lassen, zusammen mit Rechnung und Video-Ident im Portal hochladen.
  7. Auszahlung – meist 4–8 Wochen nach Nachweis.

Für KfW 270 (PV-Kredit)

  1. Hausbank oder Sparkasse aufsuchen, KfW 270 anfragen.
  2. Bonitätsprüfung und Kreditantrag durch die Hausbank bei KfW.
  3. Kreditzusage und Vertragsunterzeichnung mit Hausbank.
  4. Anlage installieren, Rechnung begleichen.
  5. Kreditauszahlung und Rückzahlung nach vereinbarter Rate.

Für Einspeisevergütung (EEG)

  1. Netzbetreiber über geplante Anlage informieren (i. d. R. macht das der Installateur).
  2. Anlage installieren und abnehmen lassen.
  3. Eintragung im Marktstammdatenregister (MaStR) – Frist 1 Monat nach Inbetriebnahme, Pflicht!
  4. Netzbetreiber schließt Einspeisevertrag ab, Zähler wird eingebaut/geprüft.
  5. Monatliche/jährliche Vergütungsabrechnung durch Netzbetreiber.

11. Häufige Fragen zur Förderung (FAQ)

Fazit: Mit der richtigen Reihenfolge das Maximum herausholen

2026 ist die Förderkulisse für erneuerbare Energien und Energieeffizienz so attraktiv wie selten zuvor. Die Kombination aus bis zu 70 % KfW-Zuschuss für Wärmepumpen, 0 % MwSt. auf PV und Speicher, 20 Jahren garantierter Einspeisevergütung und regionalen Länderprogrammen ermöglicht es, mit minimalem Eigenkapitaleinsatz ein modernes Energiesystem aufzubauen.

Der entscheidende Faktor ist die richtige Reihenfolge: Immer zuerst den Förderantrag stellen, dann beauftragen. Wer diese Regel verinnerlicht, kann Tausende von Euro sichern, die sonst verloren wären.

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